Urlaubs- und Verhinderungspflege
Eine wohlverdiente Pause
Einfach einmal ausspannen! Einen Angehörigen, Freund oder Nachbarn zu pflegen ist eine Aufgabe, die ziemlich viel Kraft kosten kann. Da braucht man wie jeder Mensch einmal eine Auszeit im Alltag oder Urlaub, um mental und körperlich aufzutanken. Und natürlich kann es sein, dass man selbst einmal krank ist oder sich für eine Behandlung ins Krankenhaus begeben muss. Das alles ist ein Fall für die Verhinderungspflege. Unsere Pflege- und Betreuungskräfte übernehmen während dieser Zeit die Vertretung, damit Sie sich erholen oder in Ruhe auskurieren können. Die Kosten trägt die Pflegeversicherung. Wir Informieren Sie gern über die Details.
Wann hat man Anspruch darauf?
- Wenn man jemanden mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt.
- Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung.
- Der Anspruch besteht auch, wenn ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen mitversorgt.
Zentraler Kontakt für ganz Hamburg
Telefon 040 - 593 614 555